I.
Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit einer Regelung aus dem Sozialplan vom 16.08.1996, der durch streitigen Spruch einer Einigungsstelle zustande gekommen ist.
Die Antragstellerin (Beteiligte Ziffer 1 - im folgenden als ... bezeichnet) stellte aufgrund eines Vertriebsvertrages mit der ...-Verlag GmbH die Tageszeitung "..." bis zum 30.06.1996 im Verbreitungsgebiet ausschließlich alleinig zu.
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