ArbG Berlin, vom 08.05.1992 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 26847/91
Sozialplan: Auslegung
LAG Berlin, Urteil vom 09.12.1992 - Aktenzeichen 13 Sa 95/92
DRsp Nr. 2002/6613
Sozialplan: Auslegung
Eine Regelung in einem Sozialplan, nach der Beschäftigte bei an das Ausscheiden aus dem Betrieb anschließender Arbeitslosigkeit eine weitere Abfindung erhalten, wenn und solange der Entlassene Arbeitslosengeld bezieht, erfaßt nicht Bezieher von Altersübergangsgeld nach § 249eAFG, da es sich hierbei um andersartige und von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängige Leistungen handelt.
Normenkette:
AFG § 249e ; BetrVG § 112 ;
Vorinstanz: ArbG Berlin, vom 08.05.1992 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 26847/91