Die Parteien streiten über die Berechnung einer Abfindung aus einem Sozialplan.
Die Kläger (-innen) waren im Kaufhaus B der Beklagten beschäftigt. Anläßlich der Schließung des Kaufhauses im Sommer 1986 wurde zwischen den Betriebspartnern ein Sozialplan abgeschlossen. Ziffer 3 dieses Sozialplans - über dessen Auslegung die Parteien streiten - lautet auszugsweise wie folgt:
"3. Abfindung
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