1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. August 2010 - 10 Sa 2013/09 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 8. Oktober 2009 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 5.808,16 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Januar 2009 zu zahlen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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