Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 12. Mai 2011 - 5/11
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Beitragsansprüche der Klägerin nach dem Sozialkassentarifvertrag des Baugewerbes für den Zeitraum Juli bis September 2009.
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