Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 25. Februar 2011 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen des Sozialkassenverfahrens des Baugewerbes um die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Beiträgen für Zeiträume in den Kalenderjahren 2004 und 2005.
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