Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 24. März 2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die klagende Zusatzversorgungskasse begehrt nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe Auskunft über die Beschäftigung von Arbeitnehmern eines polnischen Unternehmens, welche 2009 nach deutschem Recht in Deutschland beschäftigt wurden.
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