Der Kläger ist Träger des Krankenhauses S im Stadtgebiet der Beklagten. Er will erreichen, daß die Beklagte als örtlicher Träger der Sozialhilfe die Kosten für die stationäre Behandlung des damaligen Strafgefangenen H. M. in diesem Krankenhaus für die Zeit vom 09. bis 25. Februar 1982 im Rahmen der Sozialhilfe übernimmt.
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