Die Parteien streiten um die Übernahme der Kosten für die Unterbringung des 1958 geborenen und mittlerweile verstorbenen Hilfeempfängers Dr. P. (HE) in der Wohngemeinschaft der Rollstuhl-Wohnkonzept gGmbH in S., im Bereich des Beigeladenen zu 2., im Zeitraum vom 1. August 2003 bis 30. April 2004.
1. Der HE war aufgrund einer Multiplen Sklerose-Erkrankung an den Rollstuhl gefesselt und erhielt Leistungen entsprechend Pflegestufe II nach den Bestimmungen des SGB XI. Vor der streitigen Unterbringung lebte er in A., im Bereich der Beigeladenen zu 1., der erforderliche Pflegebedarf wurde dort durch einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|