Der Beklagte gewährt der Schwiegermutter der Klägerin seit Februar 1990 stationäre Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz. Mit Bescheid vom 21.2.1991 leitete er die Unterhaltsansprüche der Hilfeempfängerin gegen den Ehemann der Klägerin ab dem Beginn der Hilfegewährung auf den örtlichen Sozialhilfeträger über. Die Klage gegen die Überleitungsanzeige befindet sich derzeit im Berufungsverfahren.
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