OVG Niedersachsen, vom 22.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 4 L 7552/94
Sozialhilferecht - Vom Regelsatz abweichende Bemessung der Sozialhilfe
BVerwG, Beschluß vom 30.12.1996 - Aktenzeichen 5 B 47.96
DRsp Nr. 2007/3955
Sozialhilferecht - Vom Regelsatz abweichende Bemessung der Sozialhilfe
Ob die Besonderheit im Einzelfall eine vom Regelsatz des Sozialhilfe abweichende Bemessung gebietet, hängt davon ab, ob eine Gesamtbetrachtung - Kompensationsüberlegungen einschließend - zu dem Ergebnis nötigt, daß die die Besonderheit ausmachenden Umstände auf den Bedarf, wie er in seiner Vielgestaltigkeit der Bemessung der Regelsatzhilfe zugrunde liegt, einen nicht unwesentlichen Einfluß haben.
Die auf die Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde der Beklagten ist nicht begründet. Die Rechtssache hat nicht die mit der Beschwerde geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1VwGO).
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