VG Augsburg, vom 28.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen Au 9 K 03.1217
Sozialhilferecht - Vollzug des Grundsicherungsgesetzes
VGH Bayern, Urteil vom 05.02.2004 - Aktenzeichen 12 BV 03.3282
DRsp Nr. 2007/19754
Sozialhilferecht - Vollzug des Grundsicherungsgesetzes
»1. Kindergeld ist bei fehlendem weiteren Zuwendungsakt grundsätzlich Einkommen des Kindergeldbeziehers2. Tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft eines Grundsicherungsberechtigten, der mit seiner Mutter in Haushaltsgemeinschaft lebt, wenn "aus einem Topf" gewirtschaftet wird3. Tatsächliche geleistete Unterhaltszahlungen sind als Einkommen des Grundsicherungsberechtigten zu berücksichtigen.3. Zum Zeitraum der gerichtlichen Überprüfung.«