VG Sigmaringen, vom 23.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1519/01
Sozialhilfe - Hilfe zur Arbeit; erweiterte Sozialhilfe; Aufwendungsersatz
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.04.2002 - Aktenzeichen 7 S 531/02
DRsp Nr. 2007/12443
Sozialhilfe - Hilfe zur Arbeit; "erweiterte" Sozialhilfe; Aufwendungsersatz
»Wird ein Hilfesuchender zur Annahme einer zumutbaren Arbeit gegen eine arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitsvergütung verpflichtet und werden zur (Schaffung und) Unterhaltung dieser Arbeitsgelegenheit seitens des Sozialhilfeträgers Kosten übernommen, kann letzterer nicht Ersatz dieser Aufwendungen vom Hilfesuchenden (nach § 11 Abs. 2BSHG) verlangen.«