LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.02.2012
L 7 VE 11/09
Normen:
BVG § 30; BVG § 31; SGB X § 44 Abs. 1; SGB X § 48 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 15.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 V 1/08

Soziales Entschädigungsrecht (VE) - Zur Überprüfung von Funktionsstörungen als Schädigungsfolgen sowie zur Feststellung von zusätzlichen Schädigungsfolgen nach dem BVG

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.02.2012 - Aktenzeichen L 7 VE 11/09

DRsp Nr. 2013/8090

Soziales Entschädigungsrecht (VE) - Zur Überprüfung von Funktionsstörungen als Schädigungsfolgen sowie zur Feststellung von zusätzlichen Schädigungsfolgen nach dem BVG

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BVG § 30; BVG § 31; SGB X § 44 Abs. 1; SGB X § 48 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Überprüfung von Funktionsstörungen als Schädigungsfolgen sowie die Feststellung von zusätzlichen Schädigungsfolgen und die Gewährung einer Beschädigtenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).