Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Überprüfung von Funktionsstörungen als Schädigungsfolgen sowie die Feststellung von zusätzlichen Schädigungsfolgen und die Gewährung einer Beschädigtenrente nach dem
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