Verordnung Nr. 3 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer Art. 30 Abs. 1 ; Verordnung 1408/71/EWG Art. 61 Abs. 5 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSUNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN - BEMESSUNG DES GRADES DER ERWERBSMINDERUNG - BERÜCKSICHTIGUNG SPÄTER NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATES EINGETRETENER ODER FESTGESTELLTER ARBEITSUNFÄLLE ODER BERUFSKRANKHEITEN - VERPFLICHTUNG - KEINE;
EuGH, Urteil vom 29.05.1979 - Aktenzeichen Rs 173/78
DRsp Nr. 2006/15290
SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSUNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN - BEMESSUNG DES GRADES DER ERWERBSMINDERUNG - BERÜCKSICHTIGUNG SPÄTER NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATES EINGETRETENER ODER FESTGESTELLTER ARBEITSUNFÄLLE ODER BERUFSKRANKHEITEN - VERPFLICHTUNG - KEINE;
»ARTIKEL 30 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG NR. 3 UND ARTIKEL 61 ABSATZ 5 DER VERORDNUNG NR. 1408/71 VERPFLICHTEN DEN ZUSTÄNDIGEN TRAEGER EINES MITGLIEDSTAATES LEDIGLICH , FRÜHER NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATS EINGETRETENE ODER FESTGESTELLTE ARBEITSUNFÄLLE ODER BERUFSKRANKHEITEN ZU BERÜCKSICHTIGEN , ALS OB SIE UNTER DEN RECHTSVORSCHRIFTEN DIESES MITGLIEDSTAATES EINGETRETEN ODER FESTGESTELLT WORDEN WÄREN , SIE VERPFLICHTEN DIESEN TRAEGER JEDOCH NICHT , AUSSERDEM AUCH SPÄTER NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATS EINGETRETENE ODER FESTGESTELLTE UNFÄLLE ODER KRANKHEITEN ZU BERÜCKSICHTIGEN.«
Normenkette:
Verordnung Nr. 3 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer Art. 30 Abs. 1 ; Verordnung 1408/71/EWG Art. 61 Abs. 5 ;
Entscheidungsgründe:
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