Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11.5.2016 -
Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 18.11.2015 rechtsunwirksam ist.
II.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Änderungskündigung.
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