Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 16. Januar 2008 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und hilfsweise um einen Anspruch der Klägerin gegen den Beklagten auf tatsächliche Beschäftigung für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits.
Zum Sachverhalt wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (S. 2 - 4, Bl. 72 - 74 d.A.) Bezug genommen mit folgenden Ergänzungen:
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