I. Die sofortige Beschwerde des Klägers/Beschwerdeführers zu 1. vom 19.12.2011 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dresden vom 01.12.2011 -
v e r w o r f e n .
II. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten/Beschwerdeführerin zu 2. vom 28.12.2011 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dresden vom 01.12.2011 -
Insoweit ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben.
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