Die Parteien streiten um die Zahlung einer anteiligen Sonderleistung für unfallfreies Fahren.
Der Kläger war bei der Beklagten, die eine Spedition betreibt, als Kraftfahrer beschäftigt. Im Betrieb der Beklagten besteht eine Betriebsvereinbarung, u.a. mit folgender Regelung:
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