Mit ihrer Klage wendet sich die - im Zuge des Rechtsstreits als Schwerbehinderte anerkannte - Klägerin, welche seit dem Jahre 1978 als kaufmännische Angestellte im Betrieb der Beklagten beschäftigt ist, gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses durch fristlose und vorsorglich fristgerechte Kündigung vom 25.03.2004, zugegangen am 26.03.2005.
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