ArbG Frankfurt/Main, vom 11.08.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 501/91
Sonderkonkurs nach § 238 KO
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.11.1996 - Aktenzeichen 10 Sa 1407/92
DRsp Nr. 2001/15068
Sonderkonkurs nach § 238KO
1. Auch im gegenständlich beschränkten Konkurs über das Vermögen einer inländischen Zweigniederlassung nach § 238KO ist der Konkursverwalter Partei kraft Amtes.2. Die Rechtsfähigkeit der inländischen Niederlassungen eines ausländischen Unternehmens wird durch § 54KWG nicht allgemein, sondern nur für Zweck des KWG fingiert.3. Zur Frage des Tätigwerdens eines im Ausland eingestellten Mitarbeiters im Rahmen lediglich überlassener Ausübung von Arbeitgeberrechten, nicht aber auf der Grundlage eines Vertragsbeitritts des inländischen Unternehmens bzw. Neubegründung arbeitsvertraglicher Beziehungen mit diesem.