Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. Januar 2004 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für das gesamte Verfahren einschließlich des Revisionsverfahrens nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein Anspruch auf Versorgung nach dem
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