Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 07. März 2022 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und das erstinstanzliche Verfahren auf 91.031,94 Euro festgesetzt.
I.
Streitig ist die sofortige Vollziehbarkeit von Beitragsforderungen der Antragsgegnerin aus Änderungsbescheiden vom 01. Juni 2021 zur Beitragsfestsetzung für die Jahre 2013, 2014, 2015 und 2016.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|