Sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors bei Ablehnung wirtschaftlicher Überprüfung einer Nulltarif-Prozesskostenhilfe durch Rechtspfleger
LAG Hamm, Beschluss vom 29.06.2005 - Aktenzeichen 14 Ta 351/05
DRsp Nr. 2005/11536
Sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors bei Ablehnung wirtschaftlicher Überprüfung einer Nulltarif-Prozesskostenhilfe durch Rechtspfleger
»Der Bezirksrevisor kann sofortige Beschwerde einlegen, wenn der Rechtspfleger eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei einer Nulltarif-Prozesskostenhilfe ablehnt.«