SG Duisburg, vom 10.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 49 AS 760/16
SGB-XII-LeistungenLeistungsausschluss für EU-AusländerVerfestigter Aufenthalt
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2016 - Aktenzeichen L 12 AS 1027/16 B ER
DRsp Nr. 2017/470
SGB-XII -LeistungenLeistungsausschluss für EU-AusländerVerfestigter Aufenthalt
1. Dem Anspruch nach § 23SGB XII steht § 21SGB XII nicht entgegen, wenn ein Antragsteller nicht dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem SGB II ist, weil er dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2SGB II unterliegt; nach der Rechtsprechung des BSG führt dies dazu, einen Antragsteller dem System des SGB XII zuzuweisen.2. An seiner entgegenstehenden Rechtsprechung hält der Senat angesichts der zwischenzeitlich als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG, die in Abstimmung mit dem für Sozialhilfe zuständigen 8. Senat des BSG ergangen ist, nicht mehr fest.
Tenor
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