LSG Hessen - Urteil vom 29.04.2016
L 4 SO 220/13
Normen:
SGG § 72 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Gießen, vom 14.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 SO 225/12

SGB-XII-LeistungenLeistungen für spezielle natriumverminderte Diabetikermenüs von Essen auf RädernPKH-VerfahrenVertreterbestellung

LSG Hessen, Urteil vom 29.04.2016 - Aktenzeichen L 4 SO 220/13

DRsp Nr. 2017/11964

SGB-XII -Leistungen Leistungen für spezielle natriumverminderte Diabetikermenüs von Essen auf Rädern PKH-Verfahren Vertreterbestellung

Nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins vom 1. Oktober 2008 ist für Hypertonie und Diabetes mellitus Typ 1 kein Mehrbedarf anzuerkennen, insoweit ist eine Vollkost ausreichend, die durch den Regelsatz gedeckt ist.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 14. Juni 2013 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 72 Abs. 1;

Tatbestand

Der 1958 geborene, nicht unter Betreuung stehende Kläger ist voll erwerbsgemindert und bezieht eine Rente wegen Erwerbsminderung und seit Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Er leidet an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung (Querulantenwahn bzw. querulatorische Entwicklung) sowie mehreren internistischen Erkrankungen (Diabetes mellitus Typ 2, arteriellen Hypertonie, koronaren Herzkrankheit, periphere arteriellen Verschlusskrankheit, diabetischen periphere Polyneuropathie, Fettstoffwechselstörung).