Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10.08.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für den Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.08.2016.
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