Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.06.2017 wird abgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I. Die Klägerin wendet sich gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Sozialgerichts. In der Hauptsache fechtet sie einen Bescheid an, mit dem die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) aufgehoben und zu viel geleistete Zahlungen erstattet verlangt werden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|