Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.03.2017 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an dieses Gericht zurückverwiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung höherer Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung für den Zeitraum vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015.
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