Die Berufung der Klägerinnen gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 16. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Den Klägerinnen werden für das Berufungsverfahren Kosten in Höhe von 225 EUR auferlegt.
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