I. Die Antragsteller begehrt die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer durch den Zulassungsausschuss ausgesprochenen Ermächtigung.
Der Antragsteller ist Facharzt für Chirurgie mit der Teilgebietsbezeichnung Unfallchirurgie und der Schwerpunktbezeichnung Gefäßchirurgie. Er ist Oberarzt der chirurgischen Abteilung am ..., A-Stadt, Kreis AA ... Er wurde zuletzt durch Beschluss des Zulassungsausschusses vom 26.04.2005, befristet bis zum 30.06.2007, für folgende Leistungen ermächtigt:
1. Konsiliarische Beratung eines niedergelassenen Chirurgen oder angiologisch tätigen Vertragsarztes auf dem Gebiet der Gefäßchirurgie, abzurechnen nach den Nrn. 01310 bis 01312, 01601 und 40120 EBM 2005
2. Durchführung von Auftragsleistungen auf namentliche Überweisung durch niedergelassene Chirurgen oder angiologisch tätige Vertragsärzte auf dem Gebiet der Gefäßchirurgie, abzurechnen nach den Nrn. 01600, 07215, 30500, 33060, 33061, 33063, 33072 bis 33076 und 40120 EBM 2005.
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