Die Parteien streiten über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses in Verbindung mit der Wirksamkeit einer Kündigung.
Der Kläger war seit August 1996 in wechselndem zeitlichem Umfang auf der Grundlage verschiedener, zeitlich jeweils befristet abgeschlossener sog. Engagementverträge (vgl. Blatt 6 bis 11 der Akte) als Pianist im Hotel der Beklagten in ... tätig gewesen. Als Honorar hatten die Parteien DM 240,00 pro Tag zzgl. 15 % Mehrwertsteuer bzw. DM 280,00 pro Tag zzgl. 16 % Mehrwertsteuer vereinbart und so war vom Kläger auch jeweils abgerechnet worden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|