LAG München - Urteil vom 07.08.2007
6 Sa 162/07
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; HGB § 84 Abs. 1 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Passau, vom 13.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1193/06

Selbständige Tätigkeit eines Pianisten in Hotelbar

LAG München, Urteil vom 07.08.2007 - Aktenzeichen 6 Sa 162/07

DRsp Nr. 2008/14522

Selbständige Tätigkeit eines Pianisten in Hotelbar

»Ein Pianist, der auf der Grundlage eines Engagementvertrages gegen Honorar in einer Hotelhalle auf dem dort stehenden Klavier zu vertraglich festgelegten Stunden die ebenfalls vertraglich vereinbarte Tanz- und Unterhaltungsmusik spielt, verrichtet sein Klavierspiel trotz jahrelanger Einbindung in eine fremde Arbeitsorganisation nicht in persönlicher Abhängigkeit.«

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; HGB § 84 Abs. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses in Verbindung mit der Wirksamkeit einer Kündigung.

Der Kläger war seit August 1996 in wechselndem zeitlichem Umfang auf der Grundlage verschiedener, zeitlich jeweils befristet abgeschlossener sog. Engagementverträge (vgl. Blatt 6 bis 11 der Akte) als Pianist im Hotel der Beklagten in ... tätig gewesen. Als Honorar hatten die Parteien DM 240,00 pro Tag zzgl. 15 % Mehrwertsteuer bzw. DM 280,00 pro Tag zzgl. 16 % Mehrwertsteuer vereinbart und so war vom Kläger auch jeweils abgerechnet worden.