Die Bescheide des Beklagten vom 31.05. und vom 26.10.2012 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Die Klägerin wendet sich gegen die Zustimmung des Beklagten zu ihrer betriebsbedingten Kündigung.
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