LAG Baden-Württemberg, vom 19.09.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 97/75
Schwerbehinderte: Zustimmungserfordernis der Hauptfürsorgestelle bei fristloser Kündigung
BAG, Urteil vom 20.12.1976 - Aktenzeichen 5 AZR 736/75
DRsp Nr. 2007/24806
Schwerbehinderte: Zustimmungserfordernis der Hauptfürsorgestelle bei fristloser Kündigung
»Der Arbeitgeber, der einen Schwerbehinderten im Sinne von § 1SchwbG fristlos entlassen will, muß dazu die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle einholen. Er ist grundsätzlich nicht berechtigt, den Schwerbehinderten bis zum Eingang der Zustimmung unbezahlt von der Arbeit freizustellen.«