Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger für die Jahre 1980 und 1981 zusätzlicher Urlaub nach §
Der Kläger ist seit 1951 bei dem beklagten Land als Angestellter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der
Schwerbeschädigung für mich entstehenden Zusatzurlaub geltend."
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