I. ArbG Verden - Urteil vom 20.09.1983 - 2 Ca 286/83, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. LAG Niedersachsen - Urteil vom 12.06.1984 - 12 Sa 177/83, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Schwerbehinderte: [Un-] Wirksamkeit einer Abtretung von Rentenbeträgen, Rückforderung aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung - Tarifliche Ausschlußfristen: Beginn des Frstlaufs nach § 72 MTB II
BAG, Urteil vom 27.11.1986 - Aktenzeichen 6 AZR 598/84
DRsp Nr. 2007/24781
Schwerbehinderte: [Un-] Wirksamkeit einer Abtretung von Rentenbeträgen, Rückforderung aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung - Tarifliche Ausschlußfristen: Beginn des Frstlaufs nach § 72 MTB II
»1. Werden im Zusammenhang mit der Auszahlung des Übergangsgeldes (§§ 65 ff. MTB II) aufgrund einer gemäß § 42SchwbG unwirksamen Abtretung Rentenbeträge an den Arbeitgeber ausgezahlt, ist dieser ungerechtfertigt bereichert (§ 816BGB).2. Der Lauf der sechsmonatigen Ausschlußfrist gemäß § 72 MTB II beginnt nicht schon mit der rechtsgrundlosen Zahlung der Rente an den Arbeitgeber, sondern erst mit der Genehmigung der vom Versicherungsträger an den Arbeitgeber erfolgten Zahlung durch den Arbeitnehmer (Abweichung von BAG AP Nr. 6 zu § 42SchwbG).«