Schutzumfang der Koalitionsfreiheit bei Werbung für Personalratswahlen
BVerfG, Beschluß vom 30.11.1965 - Aktenzeichen 2 BvR 54/62
DRsp Nr. 1996/7710
Schutzumfang der Koalitionsfreiheit bei Werbung für Personalratswahlen
»1. Art. 9 Abs. 3GG sichert den Mitgliedern einer Koalition das Recht, an der verfassungsrechtlich geschützten Tätigkeit ihrer Koalition teilzunehmen.2. Art. 9 Abs. 3GG schützt einen Kernbereich der Koalitionsbetätigung im Personalvertretungswesen.3. Gewerkschaftliche Werbung vor Personalratswahlen ist in Grenzen auch in der Dienststelle und während der Dienstzeit verfassungsrechtlich geschützt.«