A
Die Beteiligten streiten über die Kosten für die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung.
Die Arbeitgeberin ist die Holding der AVA-Gruppe, die mit mehreren tausend Beschäftigten im Bundesgebiet Einzelhandels- und Baufachmärkte betreibt. Sie beschäftigt ca. 380 Arbeitnehmer.
Im Betrieb der Arbeitgeberin ist ein neunköpfiger Betriebsrat gebildet, der Antragsteller des vorliegenden Verfahrens.
Der antragstellende Betriebsrat hat einen Wirtschaftsausschuss gebildet, der aus fünf Personen besteht. Sämtliche Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind Mitglieder des Betriebsrats.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|