Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Beklagte - neben der ehemaligen Arbeitgeberin des Klägers, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, oder dem Pensionssicherungsverein - zur Zahlung einer Betriebsrente an den Klägers verpflichtet ist und ob darüber hinaus die bisher gezahlte Betriebsrente rückwirkend zum 01. Juli 2002 wie die Betriebsrenten der Rentner und Rentnerinnen der Beklagten anzupassen ist.
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