Die Klägerin war seit 1980 als Verkäuferin und Kassiererin bei der Beklagten beschäftigt.
In der Filiale, in der die Klägerin arbeitete, war es im Jahre 1986 zu Inventurdifferenzen von ca. 75.000,-- DM gekommen. Im Juli 1986 führte die Beklagte dort Testkäufe durch. Dabei wurde festgestellt, dass die Klägerin und eine Arbeitskollegin Pfandgeld für Mehrwegflaschen nicht gebont hatten.
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