Der Kläger, verheiratet, 2 Kinder wendet sich mit der vorliegenden Klage gegen eine betriebsbedingte Kündigung.
Seit dem 01.10.1997 war der Kläger aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 5 ff. d. A.) als Produktfertiger im Gummimischwerk tätig und in Lohngruppe 5 eingruppiert, wodurch er eine monatliche Bruttovergütung von rund 3.000,00 EUR erzielte.
Die Beklagte traf die Entscheidung die Gummimetallfertigung am Standort B in mehreren Stufen einzustellen und dadurch insgesamt 209 Arbeitsplätze wegfallen zu lassen.
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