I. Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 11. Dezember 2013- 4 BVGa 9/13 wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde ist von Gesetzes wegen ausgeschlossen (§ 92 Abs. 1 Satz 3 ArbGG).
Die Beteiligten streiten noch über den Antrag der Arbeitgeberin, dem Beteiligten zu 2) die Ausübung seines Betriebsratsamtes bis zur Rechtskraft des ihn betreffenden Verfahrens nach §
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