Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 12. Juni 2013 -
Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, wie Gesamtschuldner dem Kläger
1. auf dem hierfür vorgeschriebenen Formular hinsichtlich jedes einzelnen gewerblichen Arbeitnehmers, den sie in den Monaten Januar 2010 bis Juni 2012 beschäftigt hatten, Auskunft zu erteilen über
1.1. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse des Hauptwohnsitzes des gewerblichen Arbeitnehmers
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