Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger unter die für Arbeiter oder unter die für Angestellte im öffentlichen Dienst bestehenden Tarifverträge fällt.
Der Kläger ist seit 1970 beim beklagten Land als Fremdenführer im H Schloß beschäftigt. Er ist 1936 in Ungarn geboren und lebt seit 1946 in Deutschland. Neben seiner ungarischen Muttersprache beherrscht er die deutsche, die englische, die französische, die spanische und die flämische Sprache. Er hat das Abitur abgelegt und anschließend Volkswirtschaft studiert, jedoch ohne Abschlußprüfung.
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