Schleimabsaugung und Reinigung eines Tracheostomas als Pflegebedarf
SG Gießen, Urteil vom 21.09.2006 - Aktenzeichen S 21 P 2551/03
DRsp Nr. 2007/20741
Schleimabsaugung und Reinigung eines Tracheostomas als Pflegebedarf
Bei dem nach § 14SGB XI zu ermittelnden Pflegebedarf sind das Absaugen von Schleim sowie die Reinigung eines Tracheostomas als nicht krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen nicht zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]