I.
Das Verwaltungsgericht hat durch die hier angefochtene Entscheidung die Wahl des beteiligten Personalrats für ungültig erklärt. Dagegen richtet sich die vom Beteiligten eingelegte Beschwerde.
Der Beteiligte beantragt,
den Beschluß des Verwaltungsgerichts - Fachkammer für Personalvertretungssachen (Land) - vom 31.03.1998 zu ändern und den Antrag abzulehnen.
Der Antragsteller beantragt,
die Beschwerde zurückzuweisen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die erstinstanzliche Entscheidung und den Inhalt der Akten einschließlich der beigezogenen Wahlunterlagen Bezug genommen.
II.
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