I. Auf die Klage des Klägers wird der Schiedsspruch der Beklagten vom 29. September 2015 aufgehoben.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Klageverfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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