I. Der Schiedsspruch der beigeladenen Schiedsstelle vom 6. November 2013 (Az.: 44-5011.50/341) wird aufgehoben.
II. Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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