I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. April 2019 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 24.662,16 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütungsdifferenzen infolge unterschiedlicher Auffassungen zur Eingruppierung der Klägerin.
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