BSG - Urteil vom 13.08.1997
9 RV 31/95
Normen:
BVG § 48 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
SozR 3-3100 § 48 Nr. 9

Schädigungsbedingte Minderung der Gesamtversorgung einer Witwe

BSG, Urteil vom 13.08.1997 - Aktenzeichen 9 RV 31/95

DRsp Nr. 1998/1715

Schädigungsbedingte Minderung der Gesamtversorgung einer Witwe

1. Neben der Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind bei der Feststellung, ob die Gesamtversorgung der Witwe schädigungsbedingt um den erforderlichen Vomhundertsatz gemindert ist, auch alle sonstigen Witwenversorgungsbezüge in den Vergleich der tatsächlichen mit der hypothetischen Witwenversorgung einzubeziehen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn ein solcher umfassender Vergleich nicht möglich ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 48 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin Anspruch auf Witwenbeihilfe gemäß § 48 Bundesversorgungsgesetz (BVG) hat.